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Barrierefreiheit im Netz: Gesetzliche Pflicht und soziale Verantwortung
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab Juni 2025 in Kraft tritt, wird Barrierefreiheit für Onlineshops und digitale Dienste des privaten Sektors zur gesetzlichen Pflicht. Aber warum ist das so wichtig, und wie können Sie Ihr Unternehmen darauf vorbereiten? Wir von Onacy zeigen Ihnen, warum Barrierefreiheit nicht nur eine soziale Verantwortung, sondern auch ein wirtschaftlicher Vorteil ist.Was bedeutet Barrierefreiheit im Netz?
Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Angebote von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von möglichen Einschränkungen wie Sehbehinderungen, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Konkret bedeutet das:- Intuitive Navigation: Klare und logische Menüs, die auch per Tastatur bedienbar sind.
- Angemessene Kontraste: Gut lesbare Farben und Schriftgrößen.
- Alternativtexte: Beschreibungen für Bilder, damit Screenreader diese interpretieren können.
- Zugängliche Inhalte: Videos mit Untertiteln oder Transkripten und HTML5-Standards für semantisch korrekte Websites.
Warum Sie jetzt handeln müssen?
Das BFSG schreibt vor, dass digitale Angebote barrierefrei sein müssen. Wer bis Juni 2025 nicht handelt, riskiert Abmahnungen und hohe Strafen.
Doch neben der Einhaltung der Gesetzgebung gibt es weitere Vorteile:
- Erweiterung der Zielgruppe: Rund 10 % der Bevölkerung sind auf barrierefreie Inhalte angewiesen.
- Bessere Nutzererfahrung: Eine klare und übersichtliche Gestaltung erleichtert die Nutzung für alle.
- SEO-Verbesserung: Barrierefreie Websites können von Suchmaschinen besser bewertet werden.
- Höhere Conversion-Rate: Mehr Zugänglichkeit führt zu mehr Kunden und höheren Umsätzen.
- Positive Markenwahrnehmung: Unternehmen, die Barrierefreiheit umsetzen, zeigen soziale Verantwortung und stärken ihr Image.

Grundlagen für eine barrierefreie Nutzererfahrung
Eine BFSG-konforme Webseite sorgt dafür, dass jeder, unabhängig von seinen Fähigkeiten, Zugang zu Ihren Inhalten hat. Durch die richtige Berücksichtigung von Design, Technik und Content schaffen Sie eine benutzerfreundliche und barrierefreie Online-Präsenz, die gesetzlichen Anforderungen entspricht und das Nutzererlebnis verbessert.
Design
- Klare und intuitive Benutzerführung
- Angemessene Kontraste und Schriftgrößen
- Gut erkennbare und bedienbare Navigationselemente
- Responsives Design für optimale Darstellung auf allen Geräten
Technische Umsetzung
- Einhaltung von HTML5 und ARIA-Standards
- Semantisch korrektes HTML für bessere Lesbarkeit durch Screenreader
- Vollständige Tastaturbedienbarkeit aller interaktiven Elemente
Content
- Klare und verständliche Sprache, Vermeidung von Fachjargon
- Alternativtexte für Bilder
- Transkripte für Videos und Untertitel für Audios
- Zugänglichkeit aller Informationen für diverse Nutzerbedürfnisse

Wie setzen Sie Barrierefreiheit um?
Der Weg zur barrierefreien Website erfordert strategisches Vorgehen.
Wir bei Onacy arbeiten in drei Schritten:
- Accessibility Audit: Analyse Ihrer Website, um bestehende Barrieren zu identifizieren.
- Umsetzung: Technische und gestalterische Anpassungen basierend auf den Ergebnissen des Audits.
- Monitoring: Regelmäßige Überprüfungen und Updates, um langfristige BFSG-Konformität sicherzustellen.
WCAG: Der internationale Standard für Barrierefreiheit im Web
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der international anerkannte Standard für Barrierefreiheit im Internet. Sie wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt, um Richtlinien und Empfehlungen zu bieten, wie digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich gestaltet werden können – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.
Die WCAG gliedern sich in vier zentrale Prinzipien, die unter dem Akronym POUR zusammengefasst werden:
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- Perceivable (Wahrnehmbar):
Inhalte müssen für alle Benutzer wahrnehmbar sein. Dazu gehört, dass wichtige Informationen nicht ausschließlich über Farben kommuniziert werden und Alternativtexte für Bilder bereitgestellt werden. - Operable (Bedienbar):
Webseiten müssen für alle Benutzer, auch mit eingeschränkten Fähigkeiten, bedienbar sein. Dies schließt die Navigation per Tastatur und die Vermeidung von zeitlich begrenzten Aktionen ein. - Understandable (Verständlich):
Informationen und Benutzeroberflächen sollten leicht verständlich und vorhersehbar gestaltet sein. Dazu gehört eine klare Sprache und eine konsistente Navigation. - Robust (Robust):
Inhalte müssen mit verschiedenen Technologien kompatibel sein, einschließlich Hilfsmitteln wie Screenreadern. Dies erfordert den Einsatz semantischen HTMLs und die Einhaltung technischer Standards.
- Perceivable (Wahrnehmbar):
Die aktuellen Richtlinien, WCAG 2.1, bieten klare Erfolgskriterien, die in drei Konformitätsstufen unterteilt sind: A (grundlegend), AA (empfohlen) und AAA (fortgeschritten). Für die meisten Websites gilt die Stufe AA als Standard, insbesondere in rechtlichen Rahmenbedingungen wie der EU-Richtlinie 2016/2102.
Warum WCAG wichtig ist
Die Einhaltung der WCAG stellt sicher, dass eine Website nicht nur zugänglich, sondern auch benutzerfreundlich ist. Dies kann nicht nur rechtlichen Anforderungen genügen, sondern auch die Reichweite und Kundenzufriedenheit verbessern. Studien zeigen, dass barrierefreie Websites höhere Conversion-Raten erzielen und ein breiteres Publikum ansprechen.
Fakten über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Es betrifft nur B2C- Das BFSG richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen direkt an Endverbraucher (B2C) vertreiben.
- Das BFSG nimmt explizit Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro von den gesetzlichen Verpflichtungen aus.
- Die gesetzlichen Anforderungen treten vollständig ab dem 28. Juni 2025 in Kraft, sodass Unternehmen bereits jetzt handeln müssen.
Haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Wir stehen Ihnen als E-Commerce-Experten gerne zur Verfügung, um Sie bei der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zu unterstützen.
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