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Produktsicherheitsverordnung (GPSR): Was Sie als Unternehmen wissen sollten
Produkte aus der ganzen Welt landen heutzutage blitzschnell auf dem europäischen Markt. Klar, dass da die Produktsicherheit eine große Rolle spielt. Denn Hand aufs Herz: Wer prüft schon jedes Produkt auf Herz und Nieren, bevor es im Einkaufswagen landet? Genau – kaum jemand. Stattdessen vertrauen Verbraucher darauf, dass die Dinge sicher sind und keine bösen Überraschungen bereithalten.Und hier kommt die Produktsicherheitsverordnung oder auch General Product Safety Regulation (GPSR) der EU ins Spiel. Sie ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie und sorgt dafür, dass in allen EU-Ländern die gleichen Regeln gelten. Besonders spannend: Im Online-Handel greift die GPSR strenger durch, weil dort oft Produkte aus Ländern verkauft werden, bei denen es mit der Sicherheitskontrolle nicht ganz so genau genommen wird. Hersteller, Händler, Importeure – alle sind jetzt stärker in der Pflicht.
Aber was heißt das konkret für Ihr Unternehmen? Kurz gesagt: Mehr Verantwortung. Die GPSR schreibt genau vor, was in Sachen Produktsicherheit beachtet werden muss. Das betrifft nicht nur den klassischen Handel, sondern vor allem auch den Online-Verkauf. Wer hier nicht aufpasst, riskiert nicht nur rechtlichen Ärger, sondern auch das Vertrauen der Kundinnen und Kunden.
In diesem Artikel nehmen wir die GPSR genauer unter die Lupe:
- Welche Produkte sind betroffen?
- Welche neuen Anforderungen kommen auf Sie zu?
- Wie können Sie Ihr Unternehmen so aufstellen, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind und gleichzeitig das Vertrauen Ihrer Kundschaft stärken?
Was ist die Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?
Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) – klingt erstmal trocken, oder? Aber dahinter steckt ein ziemlich wichtiges Regelwerk der EU, das am 13. Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Kurz gesagt: Sie hat die alte Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD) abgelöst und bringt jetzt schärfere Vorgaben für alles, was sicher in den Händen von Verbraucherinnen und Verbrauchern landen soll. Worum geht’s? Darum, dass Produkte sicher sind. Punkt. Und das soll in der ganzen EU gleich geregelt sein.Anders als die alte Richtlinie nimmt die GPSR auch den Online-Handel und den Import von Produkten aus Drittländern ins Visier. Logisch, oder? Wir kaufen schließlich nicht mehr nur im Laden um die Ecke, sondern bestellen mit einem Klick Produkte von überall auf der Welt. Die GPSR schaut genau hin, wenn es um smarte Geräte, globale Lieferketten und vernetzte Technologien geht – also genau da, wo’s kompliziert wird.
Egal ob Elektrogeräte, Spielzeug oder Haushaltskram – die GPSR betrifft eine ganze Menge Produkte. Für Unternehmen heißt das: Verantwortung übernehmen. Sicherstellen, dass die eigenen Produkte den neuen Sicherheitsstandards entsprechen. Wer das auf die leichte Schulter nimmt, riskiert nicht nur Ärger mit den Behörden, sondern auch das Vertrauen der Kundschaft.

Was ist die GPSR und warum gibt es sie?
Ob Spielzeug, Küchengeräte oder Technik-Gadgets – in der EU landen täglich unzählige Produkte in den Regalen und Online-Shops. Aber wer stellt sicher, dass diese Produkte auch wirklich sicher sind? Genau dafür gibt es die Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Sie ist das neue Regelwerk der EU und sorgt dafür, dass nur Produkte verkauft werden, die keine Gefahr für Verbraucher darstellen. Ganz egal, ob sie im Laden um die Ecke oder in einem Online-Shop aus dem Ausland gekauft werden.Worum geht’s bei der GPSR?
Im Kern dreht sich alles um drei zentrale Punkte:
- Sicherheit für Verbraucher: Produkte müssen so gebaut sein, dass sie keine Risiken für Gesundheit oder Leben mit sich bringen. Klingt logisch, ist aber nicht immer selbstverständlich.
- Gleiche Regeln für alle: Damit Unternehmen in ganz Europa nach denselben Standards arbeiten, schafft die GPSR einheitliche Vorgaben. Das sorgt für fairen Wettbewerb und mehr Klarheit – für Händler und für Kund*innen.
- Sicher trotz moderner Technik: Smarte Geräte, Software-Updates und künstliche Intelligenz sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Die GPSR berücksichtigt genau diese neuen Technologien und die damit verbundenen Risiken.
Der große Unterschied zur bisherigen Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD)? Die GPSR schaut besonders genau hin, wenn es um den Online-Handel und internationale Lieferketten geht. Denn in einer vernetzten Welt muss Produktsicherheit mit der Zeit gehen – und genau das tut sie jetzt.
Warum die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) für die EU wichtig ist
Produkte aus aller Welt landen heute schneller in den Händen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, als man „jetzt kaufen“ klicken kann. Dabei ist nicht immer klar, ob diese Produkte auch wirklich sicher sind. Genau hier setzt die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) an. Sie soll dafür sorgen, dass wir uns nicht jedes Mal fragen müssen, ob ein neues Gerät oder Spielzeug ein Risiko darstellt.Der globale Handel und die Digitalisierung haben den Markt verändert: Produkte reisen um die halbe Welt, ohne dass der Hersteller oder Händler direkten Kontakt zu den Käufer*innen hat. Das macht es einfacher, dass unsichere Produkte in Umlauf geraten. Die GPSR sorgt dafür, dass in der gesamten EU dieselben hohen Sicherheitsstandards gelten – egal, wo das Produkt herkommt.
Was bedeutet das konkret?
- Weniger Risiko, mehr Sicherheit: Unternehmen müssen frühzeitig erkennen, wenn von ihren Produkten Gefahren ausgehen, und sie schnell aus dem Verkehr ziehen.
- Sicher trotz neuer Technologien: Ob vernetzte Geräte, smarte Haushaltshelfer oder KI – die GPSR passt die Sicherheitsregeln an die Technik von heute an.
- Bessere Kontrolle: Behörden können jetzt gezielter eingreifen, den Markt überwachen und bei Verstößen härter durchgreifen.

Was Unternehmen mit der GPSR im Blick haben müssen
Wer Produkte in der EU herstellt, importiert oder verkauft, kommt an der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) nicht vorbei. Sie sorgt dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher keine bösen Überraschungen erleben – egal ob beim Kauf im Geschäft oder online.Doch was bedeutet das für Unternehmen? Hier die wichtigsten Punkte, die wirklich zählen:
- Sicherheit ist kein Nice-to-have: Produkte müssen so gebaut sein, dass sie im Alltag keine Gefahr darstellen. Egal, ob sie neu sind oder schon eine Weile im Einsatz – Sicherheit hat immer Vorrang.
- Risiken? Frühzeitig erkennen: Unternehmen müssen genau hinschauen: Wo könnten Gefahren lauern? Diese Risiken müssen nicht nur erkannt, sondern auch dokumentiert werden. So gibt’s im Zweifel klare Nachweise.
- Immer den Überblick behalten: Jedes Produkt braucht eine eindeutige Kennzeichnung. So lässt sich genau nachvollziehen, wo es herkommt und welchen Weg es genommen hat – vom Hersteller bis ins Regal.
- Dranbleiben, auch nach dem Verkauf: Nur weil ein Produkt verkauft ist, heißt das nicht, dass die Verantwortung endet. Regelmäßige Kontrollen sind Pflicht, um sicherzustellen, dass alles weiterhin den Sicherheitsstandards entspricht.
Das Ganze betrifft nicht nur Hersteller. Importeure und Händler sind ebenfalls betroffen. Sie tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, dass nur sichere Produkte auf den Markt kommen. Kurz gesagt: Sicherheit ist Teamarbeit.
Produktkennzeichnung und Konformitätsbewertung – So bleibt’s sicher
Bevor ein Produkt in der EU überhaupt in ein Regal oder einen Online-Shop kommt, muss eines klar sein: Es ist sicher. Damit das kein Zufall bleibt, gibt es die Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Sie sorgt dafür, dass Produkte nicht einfach so auf den Markt kommen, sondern vorher gründlich geprüft und eindeutig gekennzeichnet werden.Was bedeutet das konkret für Unternehmen?
Hersteller müssen mehr tun, als nur ein sicheres Produkt zu entwickeln. Sie müssen von Anfang an den gesamten Lebenszyklus im Blick haben – von der ersten Idee bis zum letzten Verkauf. Zwei Dinge sind dabei besonders wichtig:
- Konformitätsbewertung: Hier geht’s um den Beweis, dass ein Produkt den EU-Sicherheitsstandards entspricht. Unternehmen müssen technische Unterlagen erstellen, Prüfberichte sammeln und zeigen, dass mögliche Risiken erkannt und minimiert wurden. Kurz gesagt: Nicht einfach behaupten, dass ein Produkt sicher ist, sondern es schwarz auf weiß nachweisen.
- Produktkennzeichnung: Jedes Produkt braucht eine klare Identität – ob Seriennummer, Chargencode oder eine andere Kennzeichnung. Das ist nicht nur für die Behörden wichtig, sondern auch für den Fall der Fälle: Wenn mal etwas schiefläuft, lässt sich so genau nachverfolgen, woher das Produkt kommt und wohin es geliefert wurde.
- CE-Kennzeichnung: Das CE-Zeichen kennt fast jeder, aber was steckt dahinter? Es zeigt, dass ein Produkt die EU-Sicherheitsanforderungen erfüllt. Die GPSR macht hier keine halben Sachen und verschärft die Regeln, besonders für digitale Produkte. Das CE-Zeichen ist also kein hübsches Logo, sondern ein echtes Sicherheitsversprechen.
Warum das Ganze?
Weil es nicht nur um Vorschriften geht. Es geht um Vertrauen. Ein Produkt, das alle Anforderungen erfüllt, schafft Sicherheit – für Unternehmen, Kund:innen und den gesamten Markt. Wer hier sauber arbeitet, punktet nicht nur bei den Behörden, sondern auch bei den Menschen, die das Produkt am Ende in den Händen halten.Meldepflichten und Strafen – Was passiert, wenn’s nicht läuft?
Wenn ein Produkt ein Sicherheitsrisiko darstellt, heißt es für Unternehmen: schnell handeln. Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) nimmt hier kein Blatt vor den Mund. Egal ob Hersteller, Importeur oder Händler – alle sind verpflichtet, unsichere Produkte umgehend zu melden und die nötigen Schritte einzuleiten, um Gefahren abzuwenden.Was müssen Unternehmen tun?
- Meldepflicht: Taucht ein Problem auf, muss sofort die zuständige nationale Behörde informiert werden. Abwarten oder „mal schauen, ob was passiert“ ist keine Option. Wenn’s ernst wird, sind auch Rückrufe und Warnhinweise Pflicht, um die Sicherheit der Verbraucher*innen zu gewährleisten.
- Behörden im Einsatz: Marktüberwachungsbehörden kontrollieren, ob sich Unternehmen an die GPSR halten. Sie dürfen Produkte prüfen, Verkaufsverbote aussprechen und gefährliche Waren direkt aus dem Verkehr ziehen.
- Strafen bei Verstößen: Wer gegen die Regeln verstößt, bekommt nicht nur einen freundlichen Hinweis. Es drohen saftige Bußgelder, Verkaufsverbote oder Rückrufaktionen. Im schlimmsten Fall kann ein Unternehmen sogar dauerhaft vom EU-Markt ausgeschlossen werden.
Wozu dieser ganze Aufwand?
Weil Produktsicherheit kein „Kann“, sondern ein „Muss“ ist. Die GPSR sorgt dafür, dass Unternehmen ihrer Verantwortung nachkommen – nicht erst, wenn etwas passiert, sondern bevor es überhaupt so weit kommt. Wer hier nachlässig ist, riskiert nicht nur hohe Strafen, sondern auch den Vertrauensverlust bei Kund*innen. Und der wiegt oft noch schwerer als jedes Bußgeld.
Produkte im Fokus der GPSR: Wen betrifft’s eigentlich?
Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist kein Nischenthema für ein paar Spezialprodukte – sie betrifft eine riesige Bandbreite an Waren, die täglich in den Händen von Verbraucher*innen landen. Und dabei geht’s längst nicht mehr nur um klassische Konsumgüter. Auch smarte Technologien und vernetzte Geräte stehen im Fokus.Welche Produkte fallen unter die GPSR?
- Elektrogeräte: Vom Smartphone über den Laptop bis hin zur Kaffeemaschine – alles, was mit Strom läuft, muss den Sicherheitsstandards der GPSR entsprechen.
- Spielzeug: Hier wird’s besonders streng. Produkte für Kinder unterliegen schärferen Regeln, weil das Sicherheitsrisiko höher ist.
- Alltagsprodukte: Möbel, Küchenutensilien, Textilien oder Haushaltsgeräte – kurz gesagt: alles, was wir täglich nutzen.
Wichtig: Der Unterschied zwischen Verbraucherprodukten und reinen Industrieprodukten. Letztere fallen in der Regel nicht unter die GPSR – es sei denn, sie könnten auch von Verbraucher*innen genutzt werden. Dann gelten dieselben strengen Vorgaben.
Wer ist verantwortlich? – Ein Blick in die Lieferkette
Produktsicherheit ist Teamarbeit. Die GPSR definiert klare Rollen, damit nichts durchrutscht:
- Hersteller: Sie tragen die Hauptverantwortung – von der Entwicklung bis zur Markteinführung müssen sie sicherstellen, dass das Produkt sicher ist.
- Importeure: Wer Waren in die EU holt, muss kontrollieren, ob sie den EU-Sicherheitsstandards entsprechen.
- Händler: Sie dürfen nur Produkte verkaufen, die alle rechtlichen Vorgaben erfüllen. Im Fall von Rückrufen müssen sie aktiv mithelfen.
Tipp: Klare Prozesse, regelmäßige Prüfungen und eine enge Zusammenarbeit mit Lieferanten helfen, die Verantwortung im Griff zu behalten.
Sonderfall Online-Handel: Was gilt für Plattformen?
Der Online-Handel boomt – und genau hier wird’s knifflig. Plattformen wie Amazon, eBay oder AliExpress müssen sicherstellen, dass auch Produkte von Drittanbietern den EU-Sicherheitsanforderungen genügen.
- Strengere Kontrollen für Marktplätze: Plattformbetreiber sind verpflichtet, Mechanismen einzurichten, um unsichere Produkte frühzeitig zu erkennen.
- Mitverantwortung für Drittanbieter: Auch wenn das Produkt nicht direkt von der Plattform stammt, können Betreiber haftbar gemacht werden, wenn sie keine ausreichenden Sicherheitsprüfungen durchführen.
- Praxisbeispiel: Plattformen, die trotz Warnungen gefährliche Produkte nicht entfernen, riskieren nicht nur saftige Bußgelder, sondern auch massive Imageschäden.
Für Online-Händler bedeutet das: Die Verantwortung hört nicht beim eigenen Sortiment auf. Auch für Produkte von Drittanbietern kann es teuer werden, wenn die Sicherheitschecks nicht ernst genommen werden.
GPSR vs. GPSD: Was ist neu bei der Produktsicherheitsverordnung?
Mit der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) geht die EU einen wichtigen Schritt in Richtung moderner Produktsicherheit. Sie löst die alte Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD) ab und bringt einige entscheidende Neuerungen mit. Ziel ist es, den Schutz der Verbraucher zu verbessern und die Regeln an die Anforderungen der digitalen Welt anzupassen.Was ändert sich mit der GPSR?
- Mehr Fokus auf den Online-Handel: Der Online-Handel boomt – und die GPSR zieht nach. Erstmals werden Online-Marktplätze wie Amazon, eBay & Co. systematisch in die Pflicht genommen, um den grenzüberschreitenden E-Commerce sicherer zu machen.
- Strengere Pflichten für Unternehmen: Hersteller, Importeure und Händler müssen nicht nur sicherstellen, dass ihre Produkte sicher sind. Sie müssen das auch umfassend nachweisen können. Dazu gehören strengere Dokumentations- und Meldepflichten.
- Besserer Verbraucherschutz: Schnellere Reaktionsmöglichkeiten bei Rückrufen, eine bessere Nachverfolgbarkeit von Produkten und mehr Macht für Marktüberwachungsbehörden sorgen dafür, dass unsichere Produkte schneller vom Markt verschwinden.
Blick über den Tellerrand: Wie steht die GPSR im internationalen Vergleich da?
Produktsicherheitsvorschriften gibt es weltweit, aber die Ansätze unterscheiden sich oft deutlich. Hier ein kurzer Vergleich:
- EU vs. USA: In der EU liegt der Fokus auf präventiven Maßnahmen wie der CE-Kennzeichnung. Unternehmen müssen schon vor dem Verkauf nachweisen, dass ihre Produkte sicher sind. In den USA setzt man stärker auf Produkthaftungsgesetze und nachträgliche Kontrollen – sprich: Wenn etwas schiefgeht, wird’s im Nachhinein teuer.
- EU vs. China: China hat eigene Standards, die sich teils an den EU-Vorgaben orientieren. Allerdings liegt der Fokus dort stärker auf staatlicher Marktüberwachung. Die Regeln sind oft weniger transparent, dafür greifen die Behörden bei Verstößen rigoros durch.
- Zertifizierungen im Vergleich: In der EU ist die CE-Kennzeichnung das Aushängeschild für Produktsicherheit. In den USA sind es Prüfzeichen unabhängiger Organisationen wie UL (Underwriters Laboratories), die auf freiwilliger Basis, aber mit großem Gewicht im Markt verwendet werden.
Für internationale Unternehmen gilt: Wer weltweit verkaufen will, muss die Unterschiede kennen. Ein Produkt, das in der EU problemlos verkauft werden darf, braucht in den USA oder China oft zusätzliche Prüfungen und Zertifikate. Wer hier den Überblick verliert, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch den Verlust wichtiger Märkte.

Die GPSR und das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Deutschland: Was Unternehmen wissen müssen
Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist EU-weit gültig und greift direkt in allen Mitgliedstaaten. In Deutschland kommt noch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ins Spiel. Zusammen sorgen beide Regelwerke dafür, dass Produkte hierzulande nicht nur den europäischen, sondern auch den nationalen Sicherheitsstandards entsprechen.
Wie hängen GPSR und ProdSG zusammen?
- Harmonisierung der Standards: Das ProdSG sorgt dafür, dass die Vorgaben der GPSR nahtlos mit den bestehenden deutschen Gesetzen abgestimmt werden. Ziel: Einheitliche Sicherheitsstandards, die sowohl europaweit als auch national greifen.
- Nationale Ergänzungen: Neben den EU-Vorgaben regelt das ProdSG zusätzliche Punkte – etwa zur Marktüberwachung, Produkthaftung oder den Zuständigkeiten deutscher Behörden.
- Rechtliche Absicherung: Verstöße gegen die GPSR können in Deutschland nicht nur nach EU-Recht, sondern auch direkt nach dem ProdSG geahndet werden. Das bedeutet: Unternehmen riskieren bei Verstößen Bußgelder, Vertriebsverbote oder sogar den Rückruf von Produkten.
Kurz gesagt: Die GPSR definiert den Rahmen, das ProdSG sorgt für den Feinschliff in Deutschland.
Was bedeutet das in der Praxis für deutsche Unternehmen?
Die GPSR ist kein Gesetz, das man einfach „mitlaufen“ lässt. Sie hat spürbare Auswirkungen auf die täglichen Abläufe von Unternehmen – besonders für Hersteller, Importeure und Händler.
- Interne Prozesse anpassen: Unternehmen müssen ihre internen Abläufe überdenken. Qualitätsmanagement, Risikobewertungen, Produkttests – alles muss so organisiert sein, dass es den neuen Anforderungen entspricht.
- Dokumentationspflichten: Es reicht nicht mehr, nur zu behaupten, dass ein Produkt sicher ist. Unternehmen müssen das auch nachweisen – mit technischen Dokumentationen, Prüfberichten und klaren Risikobewertungen.
- Beispiele aus der Praxis: Viele mittelständische Unternehmen haben bereits ihre Prüfprozesse optimiert, um fit für die GPSR zu sein. Wer hier frühzeitig handelt, ist nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern zeigt auch Kund*innen, dass Produktsicherheit ernst genommen wird.
Der Vorteil für Unternehmen?
Wer die GPSR nicht nur als Pflicht, sondern als Chance sieht, profitiert doppelt: Rechtlich abgesichert und mehr Vertrauen bei den Kund*innen. Denn Produktsicherheit ist nicht nur ein gesetzliches Muss – sie ist ein echtes Verkaufsargument.
Praxisbeispiele und Tipps: So setzen Unternehmen die GPSR richtig um
Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist kein Gesetz, das man einfach abhakt – sie erfordert ein Umdenken im Unternehmen. Es geht darum, Produktsicherheit nicht als lästige Pflicht, sondern als festen Bestandteil der Geschäftsprozesse zu verankern. Wer das clever angeht, schützt nicht nur sich vor rechtlichen Problemen, sondern gewinnt auch das Vertrauen der Kund*innen.Wie setzen Unternehmen die GPSR erfolgreich um?
Der Schlüssel liegt in einer klaren, strukturierten Vorgehensweise. Hier sind die wichtigsten Schritte:
- Interne Prozesse optimieren: Definieren Sie, wer im Unternehmen für Produktsicherheit verantwortlich ist. Klare Zuständigkeiten helfen, den Überblick zu behalten. Und: Regelmäßige Schulungen für Mitarbeitende sind ein Muss – vom Produktdesign bis zum Vertrieb.
- Risikobewertung von Anfang an: Warten Sie nicht, bis ein Problem auftaucht. Identifizieren Sie potenzielle Risiken schon in der Entwicklungsphase und bewerten Sie diese regelmäßig. So lassen sich viele Gefahren von vornherein ausschließen.
- Zusammenarbeit mit externen Prüfstellen: Externe Tests durch zertifizierte Institute sind nicht nur ein Pluspunkt bei Audits – sie zeigen auch Ihren Kund*innen, dass Sie Produktsicherheit ernst nehmen. Ein echter Vertrauensvorsprung!
Der Bonus: Unternehmen, die proaktiv handeln, müssen später weniger „reparieren“. Und sie profitieren von einem positiven Image, das im Wettbewerb den Unterschied machen kann.
GPSR-Checkliste: Alles im Blick behalten
Mit dieser Checkliste stellen Sie sicher, dass Sie nichts vergessen:
- Risikobewertung: Gibt es eine aktuelle Analyse möglicher Gefahren für Ihre Produkte?
- Technische Dokumentation: Liegen alle Nachweise zur Produktsicherheit vor – z.B. Prüfberichte, Konformitätserklärungen?
- Marktüberwachung: Haben Sie Prozesse, um den Markt im Blick zu behalten und schnell auf neue Risiken zu reagieren?
- Rückrufmanagement: Gibt es einen klaren Plan, falls ein Produkt doch mal vom Markt genommen werden muss? Wer ist verantwortlich, wie läuft die Kommunikation?
Diese Punkte regelmäßig zu prüfen spart nicht nur Nerven, sondern im Ernstfall auch viel Geld.
So läuft’s in der Praxis: Erfolgreiche Beispiele
1. Elektronikhersteller:
Ein führendes Unternehmen im Bereich Smart-Home-Geräte hat interne Prüfprozesse etabliert. Sicherheitschecks sind jetzt fester Bestandteil der Produktentwicklung – von der ersten Idee bis zur Markteinführung. Alles wird dokumentiert, was den Nachweis bei Behörden zum Kinderspiel macht.
2. Spielwarenunternehmen:Hier geht’s um maximale Sicherheit. Das Unternehmen setzt auf regelmäßige Tests durch externe Labore. Zusätzlich gibt es ein internes Kontrollsystem, das Produkte stichprobenartig prüft – auch nach dem Verkaufsstart.
3. Online-Händler:Ein großer Marktplatz hat ein eigenes System entwickelt, um unsichere Produkte blitzschnell zu identifizieren und zu entfernen. Verdächtige Produkte werden automatisch gemeldet, und ein Krisenteam kümmert sich im Ernstfall um Rückrufe und Kundenkommunikation.

Die Zukunft der Produktsicherheitsverordnung: Trends und Ausblick
Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist mehr als nur ein starres Regelwerk. Sie ist darauf ausgelegt, sich weiterzuentwickeln – schließlich schläft der technologische Fortschritt nicht. Mit neuen Technologien und veränderten Verbraucherbedürfnissen entstehen ständig neue Herausforderungen, die die GPSR im Blick behalten muss.Anpassung an neue Technologien und Risiken
Produkte werden immer smarter, vernetzter und komplexer. Genau deshalb braucht es flexible Sicherheitsstandards, die mit der Zeit gehen. Die GPSR ist so gestaltet, dass sie sich laufend anpassen kann – besonders in diesen Bereichen:
- Künstliche Intelligenz (KI): Produkte mit KI-Funktionen bringen neue Risiken mit sich. Was passiert, wenn eine KI „falsch“ entscheidet? Die GPSR wird in Zukunft spezielle Sicherheitsanforderungen für KI-basierte Produkte definieren, um unvorhersehbare Gefahren zu minimieren.
- Vernetzte Geräte (IoT): Smart-Home-Geräte, Wearables oder vernetzte Maschinen – sie alle müssen nicht nur physisch sicher sein, sondern auch vor Cyberangriffen geschützt werden. Die GPSR rückt daher auch Themen wie Datensicherheit und IT-Sicherheitsstandards stärker in den Fokus.
- Neue Materialien: Innovative Werkstoffe eröffnen spannende Möglichkeiten, bergen aber oft unbekannte Risiken. Die GPSR sorgt dafür, dass solche Materialien gründlich geprüft werden – nicht nur auf ihre Funktionalität, sondern auch auf potenzielle Gesundheits- oder Umweltrisiken.
Stärkere Rolle der Verbraucher durch Digitalisierung
Nicht nur die Technologie verändert sich – auch die Rolle der Verbraucher*innen. Dank Digitalisierung können sie heute aktiver zur Produktsicherheit beitragen als je zuvor.
- Apps & Plattformen: Verbraucher können unsichere Produkte direkt per App melden. Behörden erhalten diese Infos in Echtzeit und können schneller reagieren. Umgekehrt werden auch Rückrufe und Sicherheitswarnungen sofort sichtbar.
- Transparenz durch QR-Codes: Digitale Produktpässe oder QR-Codes auf Verpackungen ermöglichen den direkten Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen. Ein Scan, und schon wissen Kund*innen, ob ein Produkt betroffen ist.
- Social Media als Frühwarnsystem: Unsichere Produkte? Schlechte Erfahrungen? Dank Social Media verbreiten sich solche Informationen rasend schnell. Unternehmen, die nicht reagieren, riskieren nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch einen massiven Imageverlust.
Der Trend: Verbraucher werden nicht mehr nur als „Endnutzer“ gesehen – sie sind aktive Partner, wenn es um Produktsicherheit geht. Ihr Feedback und ihre Meldungen werden in Zukunft eine immer wichtigere Rolle spielen.
Wohin geht die Reise?
Die Produktsicherheitsverordnung ist ein dynamisches Instrument. Sie wird sich weiterentwickeln, um den Herausforderungen von morgen gerecht zu werden. Unternehmen, die diese Trends frühzeitig erkennen, sind klar im Vorteil. Denn Produktsicherheit ist nicht nur ein gesetzlicher Rahmen – sie wird mehr und mehr zum Wettbewerbsfaktor.
FAQ: Häufige Fragen zur GPSR
- Gilt die GPSR auch für digitale Produkte? Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen: Digitale Produkte, die physische Waren steuern oder beeinflussen (z. B. smarte Geräte mit Software-Updates), unterliegen der GPSR. Reine Software oder digitale Inhalte sind jedoch nicht betroffen.
- Was passiert mit Lagerbeständen, die vor dem 13. Dezember 2024 auf dem Markt waren? Bestandsware darf weiterhin verkauft werden: Produkte, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, unterliegen nicht rückwirkend der GPSR, sofern sie den bisherigen Produktsicherheitsanforderungen entsprechen.
- Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die GPSR? Hohe Geldstrafen möglich: Verstöße können je nach Schwere zu erheblichen Bußgeldern führen. Zusätzlich drohen Rückrufaktionen und Reputationsschäden für Unternehmen.
- Müssen Online-Händler zusätzliche Informationen zu Produkten bereitstellen? Ja, Händler müssen Produktsicherheitsinformationen klar sichtbar machen: Die GPSR verlangt, dass alle relevanten Sicherheits- und Kennzeichnungsinformationen in der Produktbeschreibung oder in einem separaten Bereich (z. B. ein eigener Reiter) dargestellt werden.
- Gilt die GPSR auch für B2B-Produkte? Nein, reine B2B-Produkte sind ausgenommen: Die GPSR gilt ausschließlich für Produkte, die für Verbraucher:innen bestimmt sind oder von diesen genutzt werden können.
- Wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie GPSR-konform sind? Interne Prozesse anpassen und Compliance sicherstellen: Unternehmen sollten frühzeitig eine GPSR-Strategie entwickeln, Kennzeichnungspflichten prüfen und ggf. rechtliche Beratung einholen.
Haben Sie Fragen zum Thema Produktsicherheitsverordnung?
Wir stehen Ihnen als E-Commerce-Experten gerne zur Verfügung, um Sie bei der Umsetzung des Produktsicherheitsverordnung (GPSR) zu unterstützen.
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